Zahlung
Anzahlung
Bitte leisten Sie eine Anzahlung von 50 % - sofort fällig bei Buchung
Restzahlung
Ihre Restzahlung leisten Sie bitte bis spätestens 14 Tage vor Ihrem Reiseantritt.
Nur dann können wir Ihnen den Schlüsselcode für Ihre indivduelle Anreise zusenden.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und die Ferienwohnung neu zu vermieten.
Stornierung
Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, ohne einen Nachmieter zu benennen, der diesen Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt, sind folgende Kosten als Entschädigung zu leisten. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Für Buchungen, die bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Urlauber eine Rückerstattung von 100 %. Es fallen keine Buchungsgebühren für den Urlauber an.
Für Buchungen, die bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Urlauber eine Rückerstattung von 50 %. Für den Betrag, den der Vermieter behält, fallen für den Urlauber Buchungsgebühren an.
Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietdauer vorzeitig abzubrechen sollten Hausregeln missachtet werden.Wir empfehlen den Abschuss einer Reiserücktrittsversicherung, diese kann in berechtigten Fällen die Stornokosten übernehmen.
Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.